DEMOKRATISCH – LINKS

       KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Archiv für die 'Traurige Wahrheiten' Kategorie

Jeder Bank-Kunde bekommt die Informationen, kaum einer kümmert sich jedoch darum. Gedankenlosigkeit oder Gott-Vertrauen?

Erstellt von Redaktion am 14. Dezember 2024

x-BANK AG
(nachstehend: x-BANK)
x-straße 10 • x-Stadt

Informationsbogen für den Einleger


Einlagen bei der x-BANK AG sind geschützt durch:

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (1)
Sicherungsobergrenze: 100.000,– EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2)
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:
Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“ und

die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000,– EUR. (2)
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Person/en haben:

Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:
Die Obergrenze von 100.000,– EUR gilt für jeden einzelnen Einleger. (3)
7 Arbeitstage
Währung der Erstattung: Euro
Kontaktdaten: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
GmbH, Burgstraße 28,10178 Berlin,Deutschland
Postanschrift: Postfach 11 04 48, 10834 Berlin,

Telefon: +49 (0)30 – 59 00 11 960, E-Mail: info@edb-banken.de

Weitere Informationen: www.edb-banken.de

Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der vorgenannten Punkte)

(1)

Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt.

Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000,– EUR erstattet.

(2)

Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann,

so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt.

Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000,– EUR pro Kreditinstitut.

Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden.

Hält ein Einleger beispielsweise 90.000,– EUR auf einem Sparkonto und 20.000,– EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000,– EUR erstattet.

(3)

Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,– EUR für jeden Einleger.
Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000,– EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.

In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000,– EUR hinaus gesichert.

Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de

(4) Erstattung
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, Burgstraße 28, 10178 Berlin, Deutschland
Postanschrift, Postfach 11 04 48. 10834 Berlin, Telefon: +49 (0)30 – 59 00 11 960, E-Mail: info@edb-banken.de.

Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,– EUR) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstatten.

Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen,

da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann.

Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de.

Weitere wichtige Informationen

Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt.

Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Webseite des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt.

Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht.

Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.

Abgelegt unter Finanzpolitik, Justiz-Kommentare, Justizpolitik, Justizpolitik, Regierung, Traurige Wahrheiten | Keine Kommentare »

ARD-Fehlstellen zur Leerstelle – Tagesschau will keinesfalls lernen

Erstellt von Redaktion am 3. März 2024

Autor: Uli Gellermann, Datum: 01.03.2024

Immer wieder arbeitet der Staatsfunk mit Fehlstellen

in den Meldungen der Tagesschau. Da kommt eine Meldung daher,

die so aussieht wie eine echte Information, doch sobald man sie näher anschaut,

fehlt etwas Wesentliches.

Durch dieses „Fehlen“ wird die scheinbar echte Information zur Leerstelle.

Die Redaktion der Tagesschau macht aber keine versehentlichen Fehler:

Sie läßt absichtlich wichtige Teile der Nachricht aus.

So wird die Information zur Manipulation.

Wie üblich wird die MACHT-UM-ACHT diesen Vorgang Punkt für Punkt,

Meldung für Meldung, beweisen.

Belarus: Scheinwahlen?

Bei der Meldung „Parlamentswahl in Belarus – Kritik nach Ende der Scheinwahlen“

wird einfach behauptet, dass die Wahlen in Weißrussland „Scheinwahlen“ gewesen wären.

Woher weiß die Tagesschau das?

Sie führt namenlose „Kritiker“ an, also Leute aus der Opposition, die das behaupten.

Und der Höhepunkt der scheinbaren Beweisführung ist die Meinung eines US-Sprechers

aus einem ungenannten Ministerium, dem die Wahlen in Belarus nicht gefallen.

Echte Beweise? Nein, Leerstellen.

Betreutes Demonstrieren

Mit der Meldung „Demos in mehreren Städten

– Zehntausende setzen Zeichen gegen Rechtsextremismus“

wird der Eindruck von echten Demonstrationen erweckt.

Dass es sich in diesen Fällen um betreutes Demonstrieren handelt,

wird z. B. bei der Hamburger „Großdemonstration“ deutlich.

Als Mit-Organisator ist der SPD-Abgeordnete Kazim Abaci bekannt;

das teilt die Tagesschau in ihrer Meldung aber nicht mit.

Mal wieder sendet die ARD eine Fehlstelle.

Staatsfromm statt journalistisch

Diese Demos gegen Rechts sind erstaunliche Phänomene. Denn

RECHTS ist, wer mehr Rüstung will,

RECHTS ist, wer den Sozialabbau vorantreibt,

RECHTS ist, wer statt Demokratie zu wagen, sich mit Gender-Spielerei beschäftigt.

Also müßten sich diese Demonstrationen eigentlich gegen die Große Koalition wenden.

Das will die Tagesschau aber nicht berichten; schon wieder eine Fehlstelle,

die zur Leerstelle geworden ist. Staatsfromm statt journalistisch.

NSU-Terrorismus

Bei der Meldung über die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette blendet die Tagesschau aus,

dass die Hintergründe des NSU-Terrorismus, die im Verfassungsschutz liegen,

immer noch nicht aufgedeckt sind.

Statt journalistischer Recherche und Enthüllung bekommt der Zuschauer nur eine Leerstelle.

Zuschriften an die Macht-Um-Acht

Gegen diese staatsfromme Haltung produzieren wir die Macht-Um-Acht:

WIR SIND DIE OPPOSITION!


Wir wollen Ihre Meinung kennenlernen.

Kritik, Lob oder Anmerkungen:

Alle Zuschriften von Ihnen sind willkommen.

Bitte an macht-um-8@pofakt.de oder post@rationalgalerie.de.

Hier geht es zum Video:

Mit dem Klick werden personenbezogene Daten an das Videoportal übermittelt. Erfahren sie mehr zum Datenschutz.

Quelle: https://www.rationalgalerie.de/home/ard-fehlstellen-zur-leerstelle

Abgelegt unter Politik und Netz, Traurige Wahrheiten | 1 Kommentar »