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Never ending story – was das liberalste Deutschland, das es je gab, alles nicht aushält

Erstellt von Redaktion am 23. Dezember 2024

 

Ein Artikel von Renate Dillmann für die NachDenkSeiten- https://www.nachdenkseiten.de/?p=91673

Die öffentliche Meinung in Deutschland ist sich weitgehend einig, dass es in dieser Welt indiskutabel repressive und autoritäre „Regime“ gibt: Nordkorea und China zählen mit Sicherheit dazu; auch Putins Russland und die Mullahs im Iran. Und wenn man auch nicht so sehr viel weiß über diese Länder, ist man sich sicher: In diesen Ländern wird die Meinungs-und Pressefreiheit mit Füßen getreten; es herrschen Zensur und allgegenwärtige staatliche Überwachung; Proteste und Demonstrationen, so es sie überhaupt gibt, werden niedergeschlagen, Teilnehmer und Aktivisten mit übelsten Polizeistaat-Methoden behandelt. Warum ist das so? Die gängige Antwort lautet: Die dort regierenden Politiker haben keinen Respekt vor den Menschenrechten. Sie setzen den Machterhalt ihrer „Regime“, ob über Schein-Wahlen legitimiert oder nicht, über alles. Die deutsche Öffentlichkeit, ob Bürger oder Journalisten, verachten solche Staatswesen deshalb unisono. Von Renate Dillmann.

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Diese Verachtung begründet man damit, dass es „bei uns“ ganz anders zugeht. Hier in Deutschland sind Meinungs- und Pressefreiheit grundgesetzlich garantiert. Unsere Verfassung erlaubt Versammlungen und Demonstrationen. Als Lehre aus dem „Bösen“ des Nazi-Staats werden hohe rechtliche Ansprüche angelegt, wenn staatliche Exekutiv-Organe in diese Rechte eingreifen wollen. Geheime Dienste, die „natürlich“ auch das liberale Deutschland unterhält, um nach eigener Darstellung all diese Freiheiten gegen Gefahren von außen und innen zu schützen, stehen unter der Kontrolle des Parlaments und machen ihre Resultate teilweise sogar öffentlich, in einem jährlichen „Verfassungsschutzbericht“ etwa.

So ungefähr sieht das populäre Bild von der heutigen Staatenwelt aus.

Seltsames im Land der Guten und Freien

Schaut man – als in diesem Sinne politisch gebildeter Bürger oder von Sowi-Lehrern mit dem eigenen Staatswesen vertraut gemachte Schülerin – auf einige Ereignisse und Gesetzesvorhaben der letzten Zeit, müsste man eigentlich ins Grübeln geraten:

  1. In einer Studie der NATO, die auch die EU veröffentlicht hat, wurde der Tatbestand der „Informationswäsche in Deutschland“ untersucht. Darunter verstehen die Autoren journalistische Positionen, die Zweifel an (außen)politischen Informationen bzw. Begründungen äußern. Untersucht werden zunächst die Themen COVID-19, EU-Sanktionen gegen Russland, Nord Stream 2 sowie die Vergiftung von Alexei Nawalny. Seit dem Februar 2022 tritt die Berichterstattung zum laufenden Ukraine-Krieg hinzu. Als Resultat wird der Tatbestand der „Desinformation“ festgehalten, als einer der „Hauptakteure“ wurde neben Sputnik und RT Deutsch Florian Rötzer, damals noch Telepolis, inzwischen Overton-Magazin, genannt. Rötzer hat im Fall Nawalny und zur Ukraine-Berichterstattung übrigens das getan, was guter Journalismus kann: Er lieferte gute Recherchen und fragte hartnäckig nach.[1]
  2. Die linke Tageszeitung „Junge Welt“ soll laut Bundesregierung gezielt finanziell in die Enge getrieben werden. Anfang Mai 2021 stellte sich die Bundesregierung nach einer Anfrage der Linkspartei explizit hinter die inzwischen gut fünfzehn Jahre andauernde Beobachtung der „Jungen Welt“ durch den Verfassungsschutz. Die dezidiert marxistische Position inklusive „Klassenbegriff“, Mobilisierung für linke Konferenzen und Demonstrationen sowie eine nicht genügende Distanzierung von Gewalt bei Befreiungsbewegungen der 3. Welt wurden als Gründe angeführt; finanzielle Schädigung für die Tageszeitung als explizit gewollte Folgen genannt.
  3. Am 25.6.21 wurde dem Verfassungsschutz per Gesetz erlaubt, auf die sogenannten Messenger-Dienste zuzugreifen und verschlüsselte Kommunikation der Bürger mitzulesen.
  4. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat im Dezember 2021 ein neues Versammlungsgesetz verabschiedet. Es erlaubt die (verdeckte) Überwachung und Aufzeichnung von Demonstrationen durch Drohnen und Hubschrauber; es verlangt (mehr) Daten über Anmelder und Ordner; es verbietet – außer der sogenannten „Vermummung“, mit der Protestierende einer Identifizierung vorbeugen wollen – einheitliche Kleidung, mit der ein inhaltliches Anliegen, aber auch „Militanz“ ausgedrückt wird.[2] Bayern will mit einem neuen Artikel im Polizeiaufgabengesetz nachziehen, das eine anlasslose Personenüberprüfung bereits vor dem Zutritt zu Veranstaltungen bzw. Demonstrationen gestattet.
  5. Eine Demonstration vor der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes (Düsseldorf, 26.6.21) wurde von einem „massiven Polizeieinsatz“ „begleitet“, der den Geist des neuen Gesetzes vorwegnahm. Die mediale Aufregung angesichts des behördlichen Einsatzes von „Reizgas und Einsatzmehrzweckstock“ (Presseerklärung der Polizei), stundenlanger Einkesselung von Hunderten Leuten, Abbruch der Demonstration und vielen Verletzten galt einem DPA-Fotografen, der zwischen die Fronten geraten war. Die Kommentare der Leser einer Düsseldorfer Zeitung bewegten sich zu einem nicht geringen Teil zwischen „der Fotograf wollte wieder mal nur die Polizeigewalt ablichten“ bis hin zu „geschieht der Antifa (wahlweise: den Kommunisten, den Chaoten, den Linken) sowieso recht“…

Im Jahr 2022 sind folgende Verschärfungen hinzugekommen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!):

  1. Der russische Sender RT wurde inzwischen in Deutschland de facto verboten; die vor dem Verbot produzierten Sendungen sind nicht mehr abrufbar – ein klarer Fall staatlicher Zensur.
  2. Seit Beginn des Ukraine-Krieges werden russische Künstler unter Druck gesetzt, sich öffentlich von ihrem Heimatstaat und „Putin“ zu distanzieren; wer dieser Aufforderung nicht nachkam oder sie nicht drastisch genug erledigte, musste mit Absagen oder gar Entlassungen (etwa der Dirigent der Münchner Philharmonie, Valery Gergiev) rechnen – Fälle von politischer Diskriminierung.
  3. Wissenschaftler, die sich kritisch zur deutschen Definition von der Alleinschuld Russlands wie der deutschen Außenpolitik (Lieferung schwerer Waffen) im Ukraine-Krieg äußern, werden angegriffen und mit Konsequenzen bedroht. Mit der „Zeitenwende“ steht nämlich auch im Fall der „freien Wissenschaft“ eine „Gesinnungswende“ an: Logik und Vernunft sind der Freiheit privater Meinungsäußerungen vorbehalten, die es weiterhin geben darf. Als Wissenschaftler allerdings haben sie sich an die Regierungslinie zu halten. Bisher beliebte pazifistische und europäische Idealismen genießen jedenfalls nicht den Schutz des Grundgesetzes, pardon: der NATO.
  4. Zum Jahresende soll den „NachDenkSeiten“ die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Der Angriff verfolgt zwei Ziele: Der Seite, die eine wichtige Plattform neben den „Mainstream-Medien“ darstellt, soll die finanzielle Basis entzogen werden und man will Leser abschrecken. Zur Begründung dient der bemerkenswerte Vorwurf, es fehle dieser Internetseite an „Volksbildung“ – Kommentar überflüssig, irgendwann fällt einem auch nichts mehr ein zu derart dreisten Verdrehungen.
  5. Mit seiner Anerkennung des „Holodomor“ als Völkermord hat der deutsche Bundestag eine wissenschaftlich umstrittene Debatte „(geschichts)politisch“ entschieden. Die Stimmen der Regierungsparteien (plus Unionsfraktion) schreiben jetzt gesetzlich vor, wie man in dieser Frage zu denken hat.
  6. Auf der Basis des neuen Polizeigesetzes wurden in Bayern 19 Leute von der „Letzten Generation“ in Präventivhaft genommen, wochenlang festgesetzt und erst freigelassen, als sie versprachen, von weiteren Aktivitäten abzusehen. Die freie Presse diskutiert daran die Frage, warum sich die Bundesländer beim Mittel Präventivhaft bisher nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen können.
  7. Last but not least: Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock, die im September 2021 damit Wahlkampf gemacht hatte, sich für die Freilassung von Julian Assange einzusetzen (wegen „schwerwiegender Verstöße gegen grundlegende Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention im Umgang mit Julian Assange – allen voran gegen das Verbot von Folter (Art. 3), gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5), gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6) und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten (Art. 7)“) , lässt heute durch ihr wertebasiertes Ministerium erklären: “Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens und des Vorgehens der britischen Justiz zu zweifeln.” (Auswärtiges Amt, 09.02.2022)

Zusammengefasst: Nach außen – Richtung China, Belarus, Russland oder andere übliche Verdächtige – laute Anklagen gegen mangelnde Presse- und Demonstrationsfreiheit. Im Innern ständig zunehmende Repression: geheimdienstliche Schikanen gegen eine linke Tageszeitung und einen unbequemen Journalisten; ein neues Polizei- und Versammlungsrecht, das deutlich auf Abschreckung, Unterordnung und Kriminalisierung von Demonstrationen zielt; eine Polizei, die das schon mal durchexerziert, und Bürger, die dabei applaudieren – ohne dass all das das Bild von der freiheitlichen Gesellschaft irgendwie ankratzen könnte.

Man kann jetzt natürlich abwinken – nach dem Motto: Was geht’s mich an? Oder sagen: In China und Nordkorea ist es sicher noch schlimmer. Das mag sein. Obwohl zumindest auffallen könnte, dass man dieses Argument in seiner ganzen Abstraktheit durchhalten kann, ohne das Geringste über Presse, Öffentlichkeit, Staat und Polizei hier wie dort zu wissen.

Man kann natürlich auch voll dafür sein, dass die Linken, die ewigen Nörgler und die Antifa „in die Fresse“ kriegen, weil man der Auffassung ist, dass damit alles besser wird in diesem schönen Land. Man kann sich genau umgekehrt in der trüben Meinung bestätigt sehen, dass Deutschland im Kern eben doch ein faschistisches Land ist, das jetzt wieder seinen wahren Charakter enthüllt.

Oder – und das ist die Alternative, die ich hier vorschlage – man kann sich der Frage widmen, wie das alles zusammengehört: Die Verankerung von Meinungs-, Presse- und Demonstrationsfreiheit im Grundgesetz, das Selbstbewusstsein von der Güte der deutschen Demokratie im Wettstreit der Staaten – und die oben zitierte Realität.

Wen das interessiert, der sollte weiterlesen.

Meinungs-, Presse- und Demonstrationsfreiheit

Die Gesellschaft, in der wir leben, beruht wesentlich darauf, dass ihre Mitglieder in wirtschaftlicher Konkurrenz zueinander versuchen, ihr „Glück zu schmieden“, also den für sie größtmöglichen Vorteil zu erlangen. Dabei brauchen sie sich einerseits: der Verkäufer den Kunden, der Mieter den Vermieter, der Unternehmer die Arbeitskräfte. Andererseits stehen sie mit ihren Interessen gegeneinander: Was zu zahlen ist und was dafür geliefert werden muss, ist und bleibt notwendigerweise strittig. Selbst wenn in Kauf-, Miet- oder Arbeitsverträgen zu einem bestimmten Zeitpunkt darüber Einigkeit erzielt wird, versuchen alle Seiten, mit ihrer eigenen Willenserklärung so kreativ umzugehen, dass im Vollzug dann doch der Vertragspartner schlechter und man selbst besser fährt – Rechtsanwälte und Zivilgerichte leben von diesem Dauerstreit.

Was hat das mit unserem Thema zu tun? Viel! Es macht deutlich, warum in dieser Gesellschaft kaum zu erwarten ist, dass sich ihre Mitglieder in irgendetwas einig sind oder werden. Schon die simple Beschreibung eines x-beliebigen Gegenstandes wird verschieden ausfallen, je nachdem, wer mit welchem Interesse auf ihn schaut. Wie laut wird wohl die Wohnung neben der Eisenbahn in den Ohren eines potenziellen Mieters klingen – und wie leise in denen des Vermieters, der die Bude anpreisen will? Wie gut sieht der angebotene Gebrauchtwagen aus, wie sehr ist den Auskünften von Handwerkern zu trauen, wie wirtschaftsverträglich erscheint eine Lohnforderung? Eine „Objektivität“ kann es unter diesen Bedingungen nicht geben. Das liegt nicht daran, dass es so schwer wäre, sie tatsächlich zu ermitteln, sondern daran, dass es in dieser Art Streit gar nicht um so etwas wie die Wahrheit der Sache geht. Auf das jeweilige „Objekt“ richten sich unterschiedliche bis gegensätzliche Interessen, die die „Meinung“ über es notwendig subjektiv ausfallen lassen – je nach „Perspektive“ eben, wie jeder weiß.

Insofern gehört der freie Streit der Meinungen zu einer Gesellschaft konkurrierender Interessen essentiell dazu. Er findet seine Fortsetzung in einer pluralistischen Presse, die über das Weltgeschehen berichtet und dieses kommentiert. Das Handeln der Regierenden, der Zustand der Wirtschaft, die außenpolitische Lage – sie sehen je nach Standpunkt der jeweiligen Redaktion sehr verschieden aus; je nachdem eben, ob aus christlicher, wirtschaftsliberaler oder arbeiterbewegter Sicht geschrieben wird. Die durchgesetzte „Mainstream-Presse“ sorgt sich tagtäglich vor allem um den Erfolg der Nation, für die sie berichtet. Deshalb enthalten ihre Artikel – entgegen der journalistischen Selbstdarstellung von „erst Information, dann Kommentar“ – bereits in der Darstellung der angeblich „puren Fakten“ einen eindeutigen Bezug auf die nationalen Anliegen: Sie berichten selektiv, haben klare Freund-Feind-Kriterien und ordnen damit die wirtschaftlichen Erfolge, staatlichen Gewaltakte und Kollateralschäden der Weltordnung zuverlässig zu. In ihren Kommentarspalten sind sie dann notorisch kritisch – gegenüber dem unbefriedigenden Durchsetzungsvermögen der Regierung wie den Erfolgen der Nation auf allen denkbaren Feldern, von den Schlagern über den Sport bis hin zum Kriegseinsatz.

Das alles kann man vom Standpunkt des Bedürfnisses, Bescheid wissen zu wollen über den Lauf der Welt, eher ungünstig finden; die Mitglieder dieser Gesellschaft finden es aber im Normalfall völlig selbstverständlich, ja geradezu natürlich (wie soll es anders gehen?), dass Aussagen nicht objektiv, sondern interessegeleitet sind. Gewohnheitsmäßig vermuten sie deshalb umgekehrt auch hinter jeder noch so nüchtern daherkommenden Sachaussage ein verborgenes Interesse und fragen, worauf ein Argument eigentlich „hinauslaufen“ soll, was der Sprechende also „eigentlich“ im Sinn hat mit seinem Gerede.

Die Garantie von Meinungs- und Pressefreiheit im Grundgesetz trägt dem Konstruktionsprinzip einer Konkurrenz-Gesellschaft Rechnung: Die freien und vor dem Recht gleichen Eigentümer, die nach ihrem Vorteil streben sollen, sind sich in nichts einig; sie formulieren ihre unterschiedlichen bis gegensätzlichen Anschauungen und Interessen in der Form von Meinungen und sie streiten in Form von Parteien – auch das ist ihnen erlaubt – um die jeweils aktuelle Fassung des „allgemeinen Wohls“, das durch die Regierung umgesetzt werden soll.

Für den Fall, dass Bürger mit politischen Entscheidungen nicht einverstanden sind, dürfen sie das öffentlich zum Ausdruck bringen. Die Verankerung des Demonstrationsrechts in der Verfassung zeigt, dass der demokratische Staat damit rechnet, dass sein Regierungshandeln permanent Unzufriedenheit erzeugt – kein Wunder angesichts der gegensätzlichen Interessen in seinem Volk. Im Umgang mit dieser Unzufriedenheit ist er so liberal, demonstrativen Protest gegen seine Entscheidungen grundsätzlich zuzulassen.

Dass Meinungs-, Presse- und Demonstrationsfreiheit grundgesetzlich zugestanden werden, heißt allerdings auch, dass nur das erlaubt ist. Jeder Bürger, jede Bürgerin kann sich zu allen Tatbeständen dieser Welt denken, was er bzw. sie will. Zeitungen dürfen Unfug aller Art drucken und Demonstranten dürfen für oder gegen alles Mögliche protestieren.

Ein Recht auf praktische Umsetzung haben sie damit nicht. „Allen gesellschaftlichen Ansprüchen und Interessen wird ein ganz formelles ,verbales‘ Daseinsrecht zuerkannt und ihnen zugleich als Preis dafür die Anerkennung ihrer Unverbindlichkeit abverlangt, die den tatsächlich statt­ findenden Interessenabgleich, die Herstellung gesellschaftlicher Verbind­lichkeit, einer Macht außerhalb des Reiches der Privatinteressen überlässt: nämlich der höchsten Gewalt, die in diesem System alle Lizenzen vergibt. Anders ausgedrückt: Wenn alle divergierenden Meinungen gleichermaßen gelten sollen, dann gilt keine. Dann gilt eben das, was vom staatlichen Ge­waltmonopol erlaubt und geboten wird.“[3]

Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit

Gerade indem also Meinungs-, Presse- und Demonstrationsfreiheit per Verfassung anerkannt werden, werden alle Gedanken, alle Kritik und alle daraus entspringenden Willensbekundungen zu praktischer Ohnmacht verurteilt. Zudem werden auch diesen Freiheiten, kaum dass sie in Kraft gesetzt sind, rote Linien gezogen.

Historisch gab und gibt es von Staats wegen mit jedem neuen Kommunikationsmittel ein Bedürfnis nach Aufsicht, Sortieren und Zensur – ob das der Buchdruck war, die ersten Zeitungen, der Rundfunk und das Fernsehen oder die heutigen „sozialen Medien“. Die neue Technik soll von den Bürgern genutzt werden können – was der demokratische Staat im Unterschied zu seinen vorbürgerlichen Kollegen explizit anerkennt. Gleichzeitig aber soll das zum Funktionieren dieser Gesellschaft beitragen und sie nicht etwa infrage stellen.

Artikel 18 Grundgesetz legt fest: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“

Nicht jede Meinung, jede Presseäußerung, jede Versammlung genießt also den Schutz der freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes, sondern nur diejenigen, die keine prinzipielle Gegnerschaft gegen diese Ordnung formulieren und es damit auch noch ernst meinen („Kampf“). Wer seine Freiheit so versteht, „missbraucht“ per definitionem seine Rechte – und verliert sie.

Daran zeigt sich ein weiterer Pferdefuß der im Grundgesetz ausgesprochenen Freiheit zum Meinen, zum Schreiben und zum Demonstrieren: Mit der Erlaubnis dazu ist zugleich eine Instanz installiert, die darüber wacht und entscheidet, was erlaubt und was verboten ist. Wenn Unzufriedenheit zur Äußerung von Kritik führt, darf diese nicht zu weit gehen; „das System“ infrage zu stellen und dafür zu mobilisieren, wirft aus der Warte der staatlichen Aufsicht die Frage auf, ob das nicht weniger Gebrauch als Missbrauch der gewährten Freiheit ist. Kritik soll konstruktiv sein – sie soll sich schon beim Formulieren der Beschwerde fragen, wie es denn besser gehen könnte, und sich damit einbringen in den öffentlichen Diskurs. Alles andere ist auch in dieser Sphäre schnell an der Kippe zum Problemfall, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird und mit diversen Verboten belegt werden kann: Berufsverbot, Parteienverbot, Einschränkung der Demonstrations- und Versammlungsfreiheit usw. usf.

Das Bedürfnis nach permanenter Verschärfung ist notwendig

Es gibt also keineswegs nur in China oder Nordkorea, sondern mitten in der freiheitlichsten Demokratie ein elementares staatliches Bedürfnis, die Meinungsbildung der Bürger im Auge zu behalten und rechtzeitig festzustellen, ob Ge- oder Missbrauch der erlaubten Freiheiten vorliegt – was naturgemäß eine nicht leicht zu beantwortende Frage bzw. „Einschätzung“ darstellt. Konkreter formuliert: Das Bespitzeln von Bürgern, von Journalisten sowie Protestierenden aller Couleur und das Ausforschen ihrer weltanschaulichen Gesinnung und politischen Loyalität gehört zur freiheitlich-demokratischen Ordnung dazu und stellt keinen Widerspruch zu ihr dar – wie möglicherweise Leute denken, die zuviel Stasi-Filme gesehen haben (interessant übrigens, dass es davon erheblich mehr gibt als Filme über die Überwachungsmethoden der Nazis). Kein Wunder also, dass die Bundesrepublik sich 1950, kaum war das Grundgesetz verabschiedet, an den Aufbau eines solchen Dienstes machte – übrigens auf Vorschlag ihrer demokratischen Besatzungsmächte hin. Kein Wunder auch, dass sie dabei auf in der „Sache“ erfahrene Nazis zurückgegriffen hat – schließlich ging es sofort wieder gegen den alten wie neuen Feind: den „Bolschewismus“ im eigenen Land, der aller faschistischen Verfolgung zum Trotz noch nicht ganz ausgerottet war.

Für die entsprechenden Behörden, die mit dieser Aufgabe betraut werden, ist die verlangte Unterscheidung nicht ganz einfach; aus ihrer Sicht stellt sich die Welt ziemlich unübersichtlich dar. Überall scheint es potentiellen Missbrauch zu geben – neben den notorisch verdächtigen Linken, Autonomen, Verfolgten des Naziregimes, Antifas usw. inzwischen eine ganze Menge an Rechten, Identitären, Reichsbürgern, Preppern und Querdenkern; dazu Islamisten usw. usf. Man könnte fast sagen: Je weniger es eine große, geeinte Opposition gibt (wie die frühere Arbeiterbewegung), desto schwerer haben es die Dienste, all das mitzukriegen und fachkundig zu sortieren, was sie interessiert und was sie verdächtig finden. Die akribische Arbeit des deutschen Verfassungsschutzes, der noch kleinste Gruppierungen beobachtet und gewissenhaft auflistet, sollte in dieser Hinsicht vielleicht auch einmal gewürdigt werden.[4]

Da zudem dauernd neue Kommunikationsmittel erfunden werden, hinken die Möglichkeiten und Befugnisse der politischen Polizei immer mal wieder hinterher – wie ab und an bedauernd mitgeteilt wird. Das ist ein unschöner Zustand, der deshalb permanente Anpassungsleistungen, sprich: Verschärfungen erforderlich macht.

  • Dass sich beispielsweise eine linke Tageszeitung halten und ihre Auflage sogar steigern kann, ist eigentlich nicht vorgesehen. 20.000 Abos für ein linkes Blatt – das ist offenbar zuviel für die deutsche Demokratie. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz soll Abonnenten, Autoren und Geschäftspartner abschrecken, der „jungen Welt“ schlechtere Konditionen bescheren und sie so schädigen. Die vorgetragenen Rechtfertigungen dafür sind hanebüchen (kommt die FAZ unter Beobachtung, weil sie dogmatisch wirtschaftsliberal ist und keinen Marxisten zu Wort kommen lässt? Weil sie in Konferenzen für die „Zukunft Europas“ mobilisiert? Weil sich Jasper von Altenbockum nicht genügend von den Gewalttaten der deutschen Armee distanziert?)
  • Dass es mit den Online-Plattformen ein paar neue Medien geschafft haben, journalistische Produkte neben den etablierten Verlagen anzubieten und, weil kostenlos, nicht wenige Leser haben, ist eine weitere Neuerscheinung, die selbstverständlich kontrolliert werden muss. Auch hier sammeln sich vielleicht Autoren jenseits des Mainstreams und können glatt ein paar Gedanken und Fragen äußern, die nicht dem üblichen Standpunkt entspringen, sich um den Erfolg des deutschen Staatswesens Sorgen zu machen. So war es natürlich nicht gemeint mit der Meinungs- und Pressefreiheit – das ist „Desinformation“. (Liebe Leser, ist Ihnen eigentlich klar, wie offen damit der Zweck benannt wird, dem die nicht! zensierte! freie! Presse zu dienen hat? Journalismus, der den Verlautbarungen der deutschen bzw. NATO-Politik mit dummen Rückfragen kommt und ihre diplomatischen Konstrukte stört, wird mit regelrechten Kriegs-Terminologien belegt.) Konsequenz: Die russischen Medien in Deutschland, wie etwa RT Deutsch, werden madig gemacht, indem man sie als „vom Kreml finanziert“ ausweist, Online-Zeitungen und ihre Redakteure unter Beobachtung gestellt und damit eingeschüchtert.
  • Privatmenschen, darunter auch die Feinde der Freiheit, kommunizieren verschlüsselt, um das Mitlesen ihrer Botschaften und Verabredungen zu erschweren; da muss sich ein effektiver und moderner Staatsschutz selbstverständlich den Zugriff auf die gesamte angeblich private Kommunikation der Bürger gestatten lassen – Postgeheimnis hin oder her.
  • Und Demonstrationen stören zunehmend einfach nur noch. Zwar ist es nicht mehr viel und zunehmend hilfloser Protest. Aber gerade deswegen: Warum soll man als gewählter Politiker eigentlich noch hinnehmen, dass die so wichtigen und vor allem sowieso „alternativlosen“ Staatsgeschäfte von naiv-idealistischen und hartnäckig opferbereiten Jugendlichen behindert werden? Mit dem Vorgehen gegen die angeblich so unerträglich gewaltsamen G-20-Demonstranten von Hamburg hat man sich den Vorwand verschafft, Landes-Polizei-Gesetze und nun auch Landes-Versammlungs-Gesetze zu verschärfen. Die Wahrnehmung des Demonstrations-Rechts, das „wir“ gegen China und die anderen „autoritären“ Staaten jederzeit selbstzufrieden hochhalten, soll in der deutschen Heimat zu einem echten kleinen Harakiri-Erlebnis für jeden gemacht werden, der das glaubt.

Kein Fall für Streit

Halten wir das bisherige Resultat fest: Die staatlichen Ansprüche an das reibungslose und störungsfreie Funktionieren der Sphäre von Meinungs-, Presse- und Demonstrationsfreiheit sind in der liberalsten Demokratie, die Deutschland je hatte, ziemlich hoch – um nicht zu sagen: totalitär. Man könnte fast meinen, es solle bewiesen werden, dass eine fortgeschrittene Demokratie ihre politische Stabilität effektiver gewährleisten kann als jede Diktatur. Gut, ein wenig profitiert die deutsche Republik sicher immer noch von dem disziplinierenden Effekt zweier Weltkriege und eines faschistischen Dritten Reiches, das die oppositionelle Arbeiterbewegung ziemlich komplett eliminiert hat. Aber daraus haben „wir“ ja auch „gelernt“ und operieren heute deutlich eleganter als damals: All die schönen, im Grundgesetz garantierten Freiheiten werden gar nicht angetastet. Ganz im Gegenteil: Um diese Freiheiten zu verteidigen, muss die „innere Sicherheit“ mit all ihren Behörden, Spitzeln und Methoden dauernd stärker bewacht werden – die „Feinde“ schlafen schließlich nicht.

Und so können „wir“ den Chinesen (wahlweise Russen, Weißrussen, Iranern, und überhaupt jedem, wo es nötig ist) zum Glück auch immer wieder ganz ungeniert mit dem großen Freiheitsbanner kommen, wenn die sich mit ihren inneren (von „uns“ protegierten und finanzierten) Feinden herumschlagen.

Mit dem Widerspruch, Freiheiten anderswo lauthals einzuklagen und gleichzeitig im Innern immer mehr einzuschränken, kommt die deutsche Öffentlichkeit, Mainstream-Redaktionen wie Publikum, bemerkenswert gut klar. Mit großer Anteilnahme verfolgt man das Schicksal drangsalierter Journalisten oder Aktivisten im hintersten Erdenwinkel – und schert sich nicht die Bohne darum, wenn in Hamburg oder Düsseldorf Demonstranten fertiggemacht werden. Man engagiert sich für tapfere Frauen im Iran und ist begeistert von unbeugsamen Künstlern in China; von der Einschüchterung kritischer Journalisten oder finanziellen Attacken auf linke Zeitungen bzw. antifaschistische Verbände im schönen Deutschland will man nichts wissen oder legt die entsprechenden Meldungen ungerührt beiseite.

Solcherart Schizophrenie ist nur durch einen sehr gesunden Patriotismus zu erklären. Hier, bei „uns“, ist es allemal besser als im Rest der Welt. Fakten über dort und hier können das nicht infrage stellen. Und für eine größere Aufregung um „unsere Werte“ ist in dieser Frage einfach kein Platz in der freien, unzensierten Öffentlichkeit unserer schönen Demokratie.

Titelbild: Paitoon Pornsuksomboon/shutterstock.com

[«1] stratcomcoe.org/publications/informationswsche-in-deutschland/22, euvsdisinfo.eu/de/ueber-uns/  Die Nawalny-Berichterstattung auf Telepolis ist zu finden über die Suchfunktion bei Telepolis. Hier ein Beispiel von mehreren: heise.de/tp/features/Nawalny-Ein-Spiegel-Bericht-ueber-das-Ergebnis-des-Bundeswehrlabors-und-offene-Fragen-4886082.html
In Großbritannien ist gleichfalls zu sehen, was passieren kann, wenn ein Journalist Regierungsinteressen in die Quere kommt: Craig Murray, früher britischer Diplomat und inzwischen Journalist, der beharrlich den Assange-Fall begleitet, ist unter Vorwänden zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Seine Berichterstattung wird die Fortsetzung dieses Verfahrens nicht mehr stören. nachdenkseiten.de/?p=72388
overton-magazin.de/krass-konkret/graeueltaten-an-zivilisten-was-ist-in-bucha-geschehen/

Mehr zum Thema: nachdenkseiten.de/?p=89213

[«2] taz.de/Neues-Versammlungsgesetz-in-NRW/!5783048/; heise.de/tp/features/Die-Erlaubnis-sich-versammeln-zu-duerfen-6026276.html; labournet.de/interventionen/grundrechte/grundrechte-all/demonstrationsrecht/nrw-schwarz-gelbe-landesregierung-will-neues-versammlungs-bzw-versammlungsverhinderungsgesetz/

[«3] Albert Krölls, Das Grundgesetz – ein Grund zum Feiern? Eine Streitschrift gegen den Verfassungspatriotismus. Hamburg 2009, S. 180

[«4] bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/vsb-2020-gesamt.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Quelle: Ein Artikel von Renate Dillmann vom 16. Dezember 2022 für die NachDenkSeiten https://www.nachdenkseiten.de/?p=91673

Rubriken:

Audio-Podcast Erosion der Demokratie Innen- und Gesellschaftspolitik Strategien der Meinungsmache

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Jeder Bank-Kunde bekommt die Informationen, kaum einer kümmert sich jedoch darum. Gedankenlosigkeit oder Gott-Vertrauen?

Erstellt von Redaktion am 14. Dezember 2024

x-BANK AG
(nachstehend: x-BANK)
x-straße 10 • x-Stadt

Informationsbogen für den Einleger


Einlagen bei der x-BANK AG sind geschützt durch:

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (1)
Sicherungsobergrenze: 100.000,– EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2)
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:
Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“ und

die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000,– EUR. (2)
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Person/en haben:

Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:
Die Obergrenze von 100.000,– EUR gilt für jeden einzelnen Einleger. (3)
7 Arbeitstage
Währung der Erstattung: Euro
Kontaktdaten: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
GmbH, Burgstraße 28,10178 Berlin,Deutschland
Postanschrift: Postfach 11 04 48, 10834 Berlin,

Telefon: +49 (0)30 – 59 00 11 960, E-Mail: info@edb-banken.de

Weitere Informationen: www.edb-banken.de

Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der vorgenannten Punkte)

(1)

Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt.

Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000,– EUR erstattet.

(2)

Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann,

so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt.

Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000,– EUR pro Kreditinstitut.

Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden.

Hält ein Einleger beispielsweise 90.000,– EUR auf einem Sparkonto und 20.000,– EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000,– EUR erstattet.

(3)

Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,– EUR für jeden Einleger.
Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000,– EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.

In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000,– EUR hinaus gesichert.

Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de

(4) Erstattung
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, Burgstraße 28, 10178 Berlin, Deutschland
Postanschrift, Postfach 11 04 48. 10834 Berlin, Telefon: +49 (0)30 – 59 00 11 960, E-Mail: info@edb-banken.de.

Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,– EUR) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstatten.

Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen,

da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann.

Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de.

Weitere wichtige Informationen

Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt.

Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Webseite des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt.

Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht.

Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.

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