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Archiv für die 'Justizpolitik' Kategorie

Jeder Bank-Kunde bekommt die Informationen, kaum einer kümmert sich jedoch darum. Gedankenlosigkeit oder Gott-Vertrauen?

Erstellt von Redaktion am 14. Dezember 2024

x-BANK AG
(nachstehend: x-BANK)
x-straße 10 • x-Stadt

Informationsbogen für den Einleger


Einlagen bei der x-BANK AG sind geschützt durch:

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (1)
Sicherungsobergrenze: 100.000,– EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2)
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:
Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“ und

die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000,– EUR. (2)
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Person/en haben:

Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:
Die Obergrenze von 100.000,– EUR gilt für jeden einzelnen Einleger. (3)
7 Arbeitstage
Währung der Erstattung: Euro
Kontaktdaten: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
GmbH, Burgstraße 28,10178 Berlin,Deutschland
Postanschrift: Postfach 11 04 48, 10834 Berlin,

Telefon: +49 (0)30 – 59 00 11 960, E-Mail: info@edb-banken.de

Weitere Informationen: www.edb-banken.de

Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der vorgenannten Punkte)

(1)

Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt.

Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000,– EUR erstattet.

(2)

Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann,

so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt.

Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000,– EUR pro Kreditinstitut.

Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden.

Hält ein Einleger beispielsweise 90.000,– EUR auf einem Sparkonto und 20.000,– EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000,– EUR erstattet.

(3)

Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,– EUR für jeden Einleger.
Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000,– EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.

In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000,– EUR hinaus gesichert.

Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de

(4) Erstattung
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, Burgstraße 28, 10178 Berlin, Deutschland
Postanschrift, Postfach 11 04 48. 10834 Berlin, Telefon: +49 (0)30 – 59 00 11 960, E-Mail: info@edb-banken.de.

Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,– EUR) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstatten.

Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen,

da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann.

Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de.

Weitere wichtige Informationen

Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt.

Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Webseite des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt.

Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht.

Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.

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