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Ampel: Keine Wahlrechts-Änderung

Erstellt von Redaktion am Sonntag 4. August 2024

Die Ampel-Fraktionen wollen das Wahlrecht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorerst nicht weiter anpassen. „Da das Bundesverfassungsgericht durch eine Anordnung einen reibungslosen und rechtlich zulässigen Wahlgang für den Bundestag im kommenden Jahr sichergestellt hat, sind wir übereingekommen, dass es keine Änderungen mehr am Wahlrecht geben soll“, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen.

Die nächste Bundestagswahl soll im September 2025 stattfinden.

Quelle: 118.00 118 ntv text So 4.8. 11:49:2

Anmerkungen der DL-Redaktion:

Da die Partei DIE LINKE neben der CSU die Partei war, die eine Klage gegen den ursprünglich vorgesehenen Wegfall der „Grundmandats-Klausel“ veranlasst hat, ist das de facto ein „offizielles“ Eingeständnis der Partei, dass sie ernsthaft befürchtet, an der 5% Klausel bei den vorgesehenen Bundestagswahlen im Sep. 2025 – wie bereits bei der BTW im Sep. 2021 – zu scheitern.

Ob diese Partei noch einmal 3 Bundestags-Direkt-Mandate erreichen kann, darf angesichts des „Nicht-Wiederantritts“ von Frau Lötzsch ernsthaft bezweifelt werden. Ob Herr Gregor Gysi (76) im Wahlzeitpunkt nahe dem 77. Lebensjahr noch einmal antritt ist ihm zwar zuzutrauen, wird aber von den politischen Wettbewerbern wahrscheinlich als „Schein-Kandidatur“ zwecks Platzhalten für einen Nachrücker dargestellt.

Bleibt noch das „Leipziger“ Direkt-Mandat in der politischen Diskussion.

Gut möglich, dass sich die Legislatur 2002-2005, in der Frau Lötzsch und Frau Pau (damals für die PDS) alleine im Bundestag waren, wiederholt.

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